Unsere Kanzlei


Wir sind Ihr qualifizierter juristischer Partner in schwierigen Situationen des Lebens. Mit strategischem Denken, Lebenserfahrung und Empathie begleiten wir Sie als spezialisierte Rechtsanwältinnen bei Trennung, Scheidung und im Erbfall.

Mit einem objektiven Blick, der notwendigen Sachlichkeit und Verständnis für persönliche Belange, betreuen wir seit vielen Jahren erfolgreich Mandate in unseren Fachgebieten. Wir versuchen stets die besten Lösungen für Sie und Ihre Anliegen zu finden. Neben der anwaltlichen Vertretung vor Gericht, bieten wir auch außergerichtliche Verfahren wie Mediation und CP (Cooperative Praxis) an.

Wir sind der Überzeugung, dass wir mit sachlichen Formulierungen, fachlich qualifizierter Abwicklung, Beharrlichkeit und dem richtigen Maß an Flexibilität für unsere Mandanten die besten Erfolge erzielen.

Ihre Interessen – Unser Anliegen. Lassen Sie uns zusammenarbeiten.

1. Fachliche Kompetenz

Effektive Strategien brauchen fundiertes Fachwissen. Regelmäßige Aus- und Weiterbildungen, langjährige Erfahrung, vertiefte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und ein Netzwerk aus Fachleuten anderer Bereiche ermöglichen es uns, gemeinsam mit Ihnen gelungene Konzepte zu entwickeln.

2. Spezialisierung

Ganz bewusst haben wir unsere Tätigkeitsfelder beschränkt, um unsere Kompetenzen zu erhöhen. Jahrelange Erfahrung im Familienrecht, Erbrecht und Vorsorgerecht ermöglichen ein hohes Maß an Fachwissen und geben uns Fingerspitzengefühl für menschliche Belange.

3. Individuell & persönlich

Wir betreuen Ihre Angelegenheit individuell und persönlich. Wir erläutern Ihnen die Rechtslage verständlich, zeigen Ihnen Alternativen auf und stärken Ihnen den Rücken bei schwierigen Entscheidungen – stets unkompliziert und schnell.

4. Philosophie

Schmutzige Tricks sind nicht unser Stil. Wir wissen aber, wie man sich dagegen wehrt. Gerichtsverfahren sind für uns nur das letzte Mittel, wir sind jedoch stets dafür gerüstet. Wir setzen auf solide juristische Fakten, gute Verhandlungen und individuelle Lösungen, für die wir disziplinübergreifende Fähigkeiten aus der Konfliktlösung einsetzen.

Rechtsanwältin
Rotraut Kürten


Verheiratet, 3 erwachsene Kinder
Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin
Schwerpunkte: Eherecht, Familienrecht, Erbrecht, Mediation, Vorsorgerecht

Werdegang
  • Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Heidelberg
  • Assessorin in der Rechtsabteilung der BfG, Frankfurt
  • seit 1985 Rechtsanwältin in eigener Kanzlei
  • seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht
  • seit 2005 Mediatorin nach den Standards der Deutsche Anwaltakademie
  • 2007/2008 Teilnahme und Abschluss Fachanwalts-Lehrgang für Erbrecht
  • seit 2013 ausgebildet im CP-Verfahren
Mitgliedschaften
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Weiteres Engagement
  • Vorträge zu familien- und erbrechtlichen Themen sowie zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten
  • Fachliche Beratung und Zusammenarbeit mit der evangelischen Beratungsstelle für Familien-, Ehe- und Lebensberatung in Erkrath
  • Langjährig engagierte Tätigkeit im Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde in Haan

Rechtsanwältin
Beate Körner


Verheiratet, 2 erwachsene Kinder
Rechtsanwältin und Mediatorin
Schwerpunkte: Eherecht, Familienrecht, Mediation

Werdegang
  • Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Darmstadt
  • Assessorin bei der Allianz Rechtsschutzversicherung, Frankfurt
  • seit 1993 Rechtsanwältin in eigener Kanzlei
  • seit 2005 Mediatorin nach den Standards der Deutsche Anwaltakademie
  • 2007/2008 Teilnahme und Abschluss Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht
  • seit 2013 ausgebildet im CP-Verfahren
  • seit 2017 freie Mitarbeit in der Kanzlei Kürten
Mitgliedschaften
  • Mitglied im Netzwerk Anwaltsmediation

Rechtsanwältin
Heike Laux


Verheiratet, 3 erwachsene Kinder
Fachanwältin für Familienrecht
Schwerpunkte: Eherecht, Familienrecht, Seniorenrecht, Betreuungsrecht, Erbrecht

Werdegang
  • Jurastudium in Bochum
  • seit 1990 zugelassene Rechtsanwältin
  • seit 2004 freie Mitarbeit in der Kanzlei Kürten
  • seit 2006 Fachanwältin für Familienrecht

Anwaltskosten


Guter Rat ist nicht umsonst. Erfahrungsgemäß wird jedoch die Höhe der Anwaltskosten überschätzt.

Klarheit und Transparenz sind uns in der Kostenfrage wichtig. Für eine vorausschauende Zusammenarbeit und Planung besprechen wir daher die Anwaltskosten bereits beim ersten Telefonat und spätestens bei der Beratung in der Kanzlei mit Ihnen.

Im Einzelfall schließen wir Gebührenvereinbarungen ab, wobei wir unsere Kosten nach einem mit Ihnen vereinbarten, fairen Stundensatz oder als Gebührenpauschale berechnen (stets unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestgebühren).

Die Gebühren decken im Regelfall sämtliche Beratungen bzw. anwaltliche Schreiben oder Telefonate in einer Sache ab. Zusätzliche Kosten entstehen z.B. für den Entwurf von Vereinbarungen oder für vergleichsweise Regelungen. Da sich die anwaltliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, gestattet uns das Gesetz Gebührenvorschüsse zu berechnen.

Damit Sie bestmöglich über Kostenfragen aufgeklärt sind, haben wir nachfolgend einige Antworten für Sie zusammengestellt:

Häufige Fragen

Wie berechnen sich die Anwaltskosten?

Die Gebühren sind nach dem RVG streitwertabhängig. Klagen Sie z.B. 20.000 € ein, so müssen Sie mit Anwaltskosten aus der vorgerichtlichen Tätigkeit und der Vertretung vor Gericht von mindestens 3.000 € rechnen. Klagen Sie 5.000 € ein, sind es immer noch mindestens .1.250 € an Kosten für Ihren Rechtsanwalt.

Die Gebühren der Rechtsanwälte sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. (Für ältere Sachen gilt im Einzelfall noch die BRAGO) Detaillierte Informationen über die Anwaltsgebühren und ihre Berechnung finden Sie hier: www.brak.de

Was kostet eine erste Beratung?

Die Kosten einer ersten Beratung sind für Verbraucher gesetzlich begrenzt. Rechnen Sie für die erste mündliche Beratung mit einem Betrag von 190,00 €/ (zzgl. MwSt 226,10 €).

Was kostet die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der Trennung?

Bei einer Trennung sind oft viele Rechtsfragen zu klären, wie Unterhalt für die Ehefrau und die Kinder, Regelung des Umgangs mit den Kindern, Aufteilung des Hausrates oder gemeinsamer Schulden etc.

Die Berechnung unserer Kosten ergibt sich aus den Vorschriften des RVG.

Ist zum Beispiel der Umgang mit Ihren Kindern zu regeln und korrespondieren wir deswegen mit dem anderen Elternteil müssen Sie mit folgenden Gebühren rechnen (der Wert dieser Angelegenheit ist nach dem Gesetz auf 3.000 € festgesetzt) :

Gegenstandswert: 3.000,00 € 301,50 €
1,5 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 321,50 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 61,09 €
Gesamtbetrag 382,59 €

Wir erläutern Ihnen unsere Kosten gerne im ersten Beratungsgespräch.

Kann ich mir eine Scheidung überhaupt leisten?

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind hoch. Erfahrungsgemäß vermuten die Mandanten jedoch deutlich höhere Kosten.

Lassen Sie sich die Kosten daher im ersten Beratungsgespräch von uns erläutern.

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind durch das RVG gesetzlich vorgegeben. Die Mindestwerte aus denen sich die Kosten des Gerichtes und die Kosten des Rechtsanwaltes berechnen, betragen 2.000 € für die Ehescheidung und 1.000 € für den Versorgungsausgleich und werden Verfahrenswerte genannt. Der Verfahrenswert setzt sich für die Scheidung zusammen aus dem 3-fachen Netto-Monatseinkommen der Beteiligten und ggf. aus einem weiteren Wert entsprechend der wirtschaftlichen Situation der Ehegatten. Das Gericht setzt diese Werte fest. Ausgangspunkt ist aber stets mindestens das Quartalseinkommen der Eheleute.

Hinzu kommt der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich.  Der Wert des Versorgungsausgleichs ist abhängig von der Anzahl der Rentenversicherungen der Eheleute. Je Rentenanrecht ist ein Betrag von 10 % des Verfahrenswertes der Scheidung anzusetzen. Hat z. B. jeder der Eheleute einen Rentenanspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung so errechnet sich der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich mit 20 % des Wertes des Scheidungsbegehrens, mindestens aber 1.000 €.

Beispiel:

Gemeinsames Monatseinkommen der Eheleute: 3.000,00 EUR
Verfahrenswert: 9.000,00 EUR.
Wert des Versorgungsausgleichs bei drei Rentenansprüchen 2.700 €.
Keine weiteren Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich.

Streitwert: 11.700,00 €
1,3 Verfahrensgebühr 785,20 €
1,2 Terminsgebühr 724,80 €
Auslagen 20,00 €
Zwischensumme 1.530,00 €
19,00% Umsatzsteuer 290,70 €
Gesamtkosten 1.820,70 €

Hinzu kommen stets die Kosten des Gerichtes. Im Scheidungsverfahren trägt grundsätzlich jeder Ehegatte die Kosten seines Rechtsanwaltes, die Kosten des Gerichtsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben, das heißt geteilt.
Ausnahmen sind möglich.

Was kostet ein Mediationsverfahren?

Die Kosten für ein Mediationsverfahren werden von den Beteiligten selbst getragen. Unter bestimmten Umständen kann hier auch eine Rechtsschutzversicherung eintreten. Die Abrechnung erfolgt nach einem Stundensatz, der vom Einkommen und Vermögen der Beteiligten abhängig ist.

Zur Erläuterung des Mediationsverfahrens, der entsprechenden Verträge und der Kosten, bieten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Erstgespräch an, zum Preis von 59,50 EUR.

Was kostet ein CP-Verfahren?

Die Kosten entsprechen den Kosten für eine anwaltliche Vertretung.

Ein erläuterndes Vorgespräch in Form einer Erstberatung ist zu empfehlen.

Wie bestimmen sich die Kosten in Erbsachen?

Für den Entwurf von Testamenten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen vereinbaren wir in der ersten Beratung jeweils eine Gebührenpauschale.

In rechtlich komplizierten erbrechtlichen Angelegenheiten ist es sinnvoll, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für seine Tätigkeit steht  dem Anwalt ein Honorar zu. Beratungshonorare müssen vereinbart werden. Im Übrigen ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5.5.2004 die Grundlage für die Honorarberechnung. Die Gebühren werden grundsätzlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).

Informieren Sie sich bitte hier genauer: www.brak.de

Wird z.B. außergerichtlich ein Pflichtteilsanspruch verlangt mit einem Wert von 50.000 €, so müssen Sie mit folgenden Anwaltsgebühren für Ihren Rechtsanwalt rechnen:

Gegenstandswert: 50.000,00 €
1,5 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 1.744,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 1.764,50 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 335,26 €
Gesamtbetrag 2.099,76 €
Gibt es Hilfestellungen für Mandanten mit geringem Einkommen?

Ja, für Mandanten mit beengten Einkommens- und Vermögensverhältnissen gibt es die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung:

  1. Beratungshilfe
    Für die Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Bereich stellen die örtlich zuständigen Amtsgerichte Beratungshilfescheine aus, die bei dem ersten Beratungstermin in die Kanzlei mitgebracht werden müssen. Der Mandant hat pro Angelegenheit einen Eigenanteil von 15,00 EUR zu zahlen. Vordrucke und nähere Informationen finden Sie hier: justiz.nrw.de
  2. Verfahrenskostenhilfe/ Prozesskostenhilfe
    Für die gerichtliche Vertretung wird der Anwalt für den Mandanten vor Klageeinreichung Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Kosten des eigenen Anwalts und die anteiligen Gerichtskosten werden bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise von der Staatskasse getragen, oder es wird eine Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt.
    Nähere Informationen finden Sie hier: justiz.nrw.de
Wo erhalte ich einen Beratungshilfeschein?

Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse es nicht gestatten, die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung selbst zu tragen oder beziehen Sie staatliche Leistungen z.B. nach dem SGB XII, so steht Ihnen ein Anspruch auf „Beratungshilfe“ zu. Sie können den sogenannten „Beratungshilfeschein“ persönlich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Der Antrag erfordert Nachweise über Ihre sämtlichen Einkünfte und Ihr Vermögen.

Bei uns ist nur ein Eigenanteil von zur Zeit 15,00 € zu zahlen. Finden Sie hier Ihr zuständiges Amtsgericht: deutschejustiz.de

Finden Sie hier nähere Informationen und Vordrucke: justiz.nrw.de

Wie erhalte ich Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe?

Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse es nicht gestatten, die Kosten eines Gerichtsverfahren selbst zu tragen oder beziehen Sie staatliche Leistungen z.B. nach dem SGB XII, so besteht die Möglichkeit für den Rechtsanwalt, für Sie Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Wir sind Ihnen dabei behilflich, die erforderlichen Formulare auszufüllen und die notwendigen Belege zusammenzustellen.
Weitere Informationen finden Sie hier: justiz.nrw.de

Trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten in Familien- und Erbsachen?

Üblicherweise sehen die Rechtsschutzbedingungen in Familien- und Erbsachen lediglich eine Beratung vor. Dies auch nur dann, wenn der Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist. Dies bedeutet, dass die Trennung bereits vollzogen sein muss oder der Erbfall eingetreten ist.

Für eine vorsorgende oder vorausschauende Beratung wird im Regelfall kein Rechtsschutz gewährt. Bitte fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für den konkreten Einzelfall nach.

Sind die Anwaltskosten stets vom Gegner zu tragen?

Nein, nicht immer sind unsere Gebühren vom Gegner zu erstatten. In Familiensachen sind die Kosten des eigenen Anwaltes meist selbst zu zahlen.

Anwaltskosten – Kanzlei Kürten

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