Wir halten den Gang zum Gericht nicht für den Königsweg. Gerade in den sensiblen Bereichen des Familien- und Erbrechts bieten sich Methoden der außergerichtlichen Einigung an, die oft auch in angespannten Fällen durch alternative Vorgehensweisen zu erfolgreichen Lösungen führen.
Erfahren Sie, wann genau es sich lohnt alternative Wege zu gehen, welche Vorteile Sie daraus ziehen können und welches Verfahren für genau Ihren Fall geeignet ist.
Die Mediation ist ein bewährtes Verfahren zur individuellen Konfliktlösung. Vor allem bei Streitigkeiten im Bereich Familienrecht und Erbrecht führt die Mediation zu nachhaltigen außergerichtlichen Lösungen.
In einem Mediationsverfahren werden die eigentlichen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten aufgedeckt; dadurch werden Lösungen ohne Gewinner oder Verlierer möglich (Win-Win-Lösungen). Die Mediation endet mit einem rechtsverbindlichen Vertrag.
Wir führen Sie als allparteiliche Anwaltsmediatoren erfolgreich durch das Verfahren. Bei Bedarf ziehen wir vorher Experten für das Kindeswohl hinzu.
Entspannung des Klimas
Die Eheleute kommen mit Hilfe eines neutralen Dritten wieder in das Gespräch und nehmen den Standpunkt des anderen wahr. Damit können gescheiterte Verhandlungen fortgesetzt werden.
Platz für Konflikte, die nicht vor ein Gericht gehören
In der Mediation werden auch Konflikte erfasst, die von Anwälten oder durch das Gericht nicht bearbeitet werden können, so z.B. der Umgang miteinander oder die Kommunikation in der Familie.
Eigenverantwortliche Konfliktlösung
Die Parteien bleiben Herr ihrer eigenen Entscheidungen. Es findet ein fairer Interessenausgleich statt. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
Kurze Verfahrensdauer und überschaubare Kosten
In relativ kurzer Zeit können viele verschiedene Probleme bearbeitet und gelöst werden. Die Mediation ist trotz der zusätzlichen Rechtsberatung kostengünstiger als ein Rechtsstreit
Gemeinsames Erstgespräch mit den Mediatoren, um über das Verfahren zu informieren, den Konfliktstand zu ermitteln und den Mediationsvertrag zu besprechen.
Die Grundsätze der Mediation wie Freiwilligkeit, Allparteilichkeit des Mediators, Eigenverantwortlichkeit, Informiertheit, Vertraulichkeit und Ergebnisoffenheit werden erläutert.
Einigung auf eine Mediation und die Mediatoren
Themen- und Informationssammlung
Klärung der Interessen und Bedürfnisse hinter den Positionen
Kreative Lösungssuche und Verhandeln
Ausarbeitung und Abschluss einer Vereinbarung mit Unterschrift
Wir arbeiten sein vielen Jahren erfolgreich mit erfahrenen Anwaltsmediatoren in einem Netzwerk zusammen.
Das aus den USA stammende Verfahren zur Lösung von Konflikten verbindet Mediation und anwaltliche Interessenvertretung auf sehr vorteilhafte und innovative Weise. Es wird daher auch als „Mediation ohne Mediator“ bezeichnet.
Wenn auch den Grundzügen der klassischen Mediation sehr ähnlich, ist die Cooperative Praxis oder das Collaborative-Law-Verfahren doch anders strukturiert.
In diesem außergerichtlichen Konfliktlösungsmodell arbeiten wir nicht als neutrale Mediatoren, sondern vertreten als speziell dafür ausgebildete Anwälte Ihre Interessen. Gleichzeitig sind wir jedoch durch ein vertragliches Regelwerk verpflichtet, an einer einverständlichen Regelung aller anstehenden Fragen kooperativ und unterstützend mitzuwirken. Ziel ist es, eine eigenverantwortliche und rechtsverbindliche Vereinbarung zu schließen und damit den Konflikt dauerhaft zu lösen.
Beide Konfliktparteien müssen durch einen Anwalt/eine Anwältin vertreten sein, der/die über eine spezielle Ausbildung als Mediator und CP-Anwalt verfügt. Über das „Netzwerk Anwaltsmediation“ können wir auch der Gegenseite qualifizierte Anwälte empfehlen.
Die Vorteile des Mediationsverfahrens bleiben erhalten, da deren Grundsätze auch im CP-Verfahren gelten und mit mediativen Elementen gearbeitet wird.
Zusätzliche Rechtsberatung ist nicht erforderlich, da jede Partei durch ihren Anwalt beraten und vertreten wird. Die Verhandlungen werden gemeinsam mit den Parteien und den Anwälten geführt.
Waffengleichheit der Parteien: durch den Rechtsanwalt als Fürsprecher werden Unterschiede in den Ausdrucksmöglichkeiten oder in der emotionalen Betroffenheit ausgeglichen.
Verhandlungen finden direkt unter Einbeziehung der Rechtslage statt. Dies führt zu einer deutlichen Straffung des Verfahrens.
Unsere Kanzlei, Arbeitsweise, Rechtsanwälte & Kostenfragen
Unsere Fachgebiete Familienrecht, Erbrecht und Vorsorgerecht