Wo erhalte ich einen Beratungshilfeschein?
Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse es nicht gestatten, die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung selbst zu tragen oder beziehen Sie staatliche Leistungen z.B. nach dem SGB XII, so steht Ihnen ein Anspruch auf „Beratungshilfe“ zu. Sie können den sogenannten „Beratungshilfeschein“ persönlich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Der Antrag erfordert Nachweise über Ihre sämtlichen Einkünfte und Ihr Vermögen.
Bei uns ist nur ein Eigenanteil von zur Zeit 15,00 € zu zahlen. Finden Sie hier Ihr zuständiges Amtsgericht: deutschejustiz.de
Finden Sie hier nähere Informationen und Vordrucke: justiz.nrw.de