Wie erhalte ich Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe?
Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse es nicht gestatten, die Kosten eines Gerichtsverfahren selbst zu tragen oder beziehen Sie staatliche Leistungen z.B. nach dem SGB XII, so besteht die Möglichkeit für den Rechtsanwalt, für Sie Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Wir sind Ihnen dabei behilflich, die erforderlichen Formulare auszufüllen und die notwendigen Belege zusammenzustellen.
Weitere Informationen finden Sie hier: justiz.nrw.de