Wie berechnen sich die Anwaltskosten?
Die Gebühren sind nach dem RVG streitwertabhängig. Klagen Sie z.B. 20.000 € ein, so müssen Sie mit Anwaltskosten aus der vorgerichtlichen Tätigkeit und der Vertretung vor Gericht von mindestens 3.000 € rechnen. Klagen Sie 5.000 € ein, sind es immer noch mindestens .1.250 € an Kosten für Ihren Rechtsanwalt.
Die Gebühren der Rechtsanwälte sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. (Für ältere Sachen gilt im Einzelfall noch die BRAGO) Detaillierte Informationen über die Anwaltsgebühren und ihre Berechnung finden Sie hier: www.brak.de