Trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten in Familien- und Erbsachen?
Üblicherweise sehen die Rechtsschutzbedingungen in Familien- und Erbsachen lediglich eine Beratung vor. Dies auch nur dann, wenn der Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist. Dies bedeutet, dass die Trennung bereits vollzogen sein muss oder der Erbfall eingetreten ist.
Für eine vorsorgende oder vorausschauende Beratung wird im Regelfall kein Rechtsschutz gewährt. Bitte fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für den konkreten Einzelfall nach.