Was kostet die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der Trennung?
Bei einer Trennung sind oft viele Rechtsfragen zu klären, wie Unterhalt für die Ehefrau und die Kinder, Regelung des Umgangs mit den Kindern, Aufteilung des Hausrates oder gemeinsamer Schulden etc.
Die Berechnung unserer Kosten ergibt sich aus den Vorschriften des RVG.
Ist zum Beispiel der Umgang mit Ihren Kindern zu regeln und korrespondieren wir deswegen mit dem anderen Elternteil müssen Sie mit folgenden Gebühren rechnen (der Wert dieser Angelegenheit ist nach dem Gesetz auf 3.000 € festgesetzt) :
Gegenstandswert: 3.000,00 € | 301,50 € |
1,5 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG | 20,00 € |
Nettobetrag | 321,50 € |
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG | 61,09 € |
Gesamtbetrag | 382,59 € |
Wir erläutern Ihnen unsere Kosten gerne im ersten Beratungsgespräch.