Gibt es Hilfestellungen für Mandanten mit geringem Einkommen?
Ja, für Mandanten mit beengten Einkommens- und Vermögensverhältnissen gibt es die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung:
- Beratungshilfe
Für die Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Bereich stellen die örtlich zuständigen Amtsgerichte Beratungshilfescheine aus, die bei dem ersten Beratungstermin in die Kanzlei mitgebracht werden müssen. Der Mandant hat pro Angelegenheit einen Eigenanteil von 15,00 EUR zu zahlen. Vordrucke und nähere Informationen finden Sie hier: justiz.nrw.de - Verfahrenskostenhilfe/ Prozesskostenhilfe
Für die gerichtliche Vertretung wird der Anwalt für den Mandanten vor Klageeinreichung Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Kosten des eigenen Anwalts und die anteiligen Gerichtskosten werden bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise von der Staatskasse getragen, oder es wird eine Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt.
Nähere Informationen finden Sie hier: justiz.nrw.de